Es ist angezeigt zur Behandlung von Magen-Darm-Würmern: Haemonchus, Ostertagia, Nematodirus, Trichostrongylus, Copperia, Bunostomum und Oesophagostomum.
Lungenwürmer: Dictyocaulus spp.
Leberegel: Fasciola hepatica & Fasciola gigantica.
Zur oralen Einnahme:
Rinder, Ziegen, Schafe und Kamele: Die allgemeine Dosis beträgt einen Bolus pro 30 kg Körpergewicht.
Die Tiere dürfen in den ersten 45 Tagen der Trächtigkeit nicht behandelt werden.
Verabreichen Sie nicht mehr als 5 Bolusgaben auf einmal.
Tiere dürfen nicht innerhalb von 14 Tagen vor oder nach der Behandlung mit Organophosphorverbindungen behandelt werden.
Fleisch: 7 Tage.
Dieses Produkt darf nicht bei Schafen angewendet werden, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Unter 30 °C lagern. Vor Licht schützen.