Rinder: Als entzündungshemmendes, schmerzstillendes und fiebersenkendes Mittel zur Behandlung von Entzündungsprozessen, die durch Atemwegserkrankungen, Brustschwellungen, akute Mastitis und Entzündungsprozesse des Bewegungsapparates verursacht werden.
Pferde: Behandlung von entzündlichen und schmerzhaften Erkrankungen des Bewegungsapparates (Lahmheit traumatischer Ursache, Arthritis, Arthrose, Gelenkverletzungen (Bänderdehnung, Synovitis), Frakturen, Sehnenentzündungen, Hufverletzungen (Pododermatitis, Claudicatio intermittens), postoperative Entzündungen, Eingriffe); symptomatische Behandlung von Koliken.
Schweine: Entzündungshemmende, schmerzstillende und fiebersenkende Therapie des MMA-Syndroms, Behandlung von entzündlichen und schmerzhaften Zuständen bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, Atemwegsinfektionen.
Rinder: Intravenös oder intramuskulär, 3 ml des Präparats pro 100 kg Körpergewicht einmal täglich über 1 bis 3 Tage.
Pferde: Intravenös. Zur Behandlung von Knochen- und Gelenkverletzungen sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates verabreichen Sie 1 ml des Präparats pro 45 kg Körpergewicht einmal täglich über 3 bis 5 Tage. Zur symptomatischen Behandlung von Koliken verabreichen Sie einmalig 1 ml des Präparats pro 45 kg Körpergewicht.
Weitere Injektionen werden erst nach einer zweiten klinischen Untersuchung des Tieres durch einen Tierarzt verabreicht.
Schweine: Intramuskulär, 3 ml des Präparats pro 100 kg Körpergewicht einmal täglich über 1 bis 3 Tage.
Die Anwendung bei Tieren mit schwerer Niereninsuffizienz ist kontraindiziert.
Nicht an Tiere verabreichen, die empfindlich auf Ketoprofen reagieren.
Nach dem Einsetzen kann es zu einer lokalen Schwellung kommen, die bei Berührung schmerzhaft ist und sich auf bis zu 10 cm Radius ausdehnen kann. Sie verschwindet etwa eine Woche nach Behandlungsende.
Es ist verboten, Fohlen oder Fohlen unter 15 Tagen zu impfen.
Andere nichtsteroidale Antirheumatika, Diuretika oder Antikoagulanzien sollten nicht gleichzeitig verabreicht werden.
Der Verzehr von Milch zu Fütterungszwecken ist ohne Einschränkungen erlaubt.
Die Schlachtung von Tieren zur Fleischgewinnung ist 4 Tage nach der letzten Injektion des Medikaments erlaubt.
Pferde: 1 Tag.
Rinder: Nach intravenöser Verabreichung: 1 Tag. Nach intramuskulärer Verabreichung: 4 Tage.
Schweine: 4 Tage.
Für Milch von behandelten Rindern ist keine Wartezeit vorgeschrieben.
Unter 30 °C lagern. Vor Licht schützen.