Als Parasympatholytikum zur Anwendung bei Pferden, Hunden und Katzen.Als partielles Gegenmittel gegen Organophosphorvergiftung.
Sollte nicht angewendet werden bei Patienten mit bekannter Überempfindlichkeit (Allergie) gegen Atropin, bei Patienten mit Gelbsucht oder innerer Obstruktion.
Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)
Es ist zu erwarten, dass die anticholinergen Wirkungen bis in die Erholungsphase von der Anästhesie anhalten.
Als Parasympatholytikum durch subkutane Injektion:
Pferde: 30-60 µg/kg
Hunde und Katzen: 30-50 µg/kg
Als partielles Gegenmittel gegen Organophosphorvergiftung:
Schlimme Fälle:
Eine Teildosis (ein Viertel) kann durch intramuskuläre oder langsame intravenöse Injektion und der Rest durch subkutane Injektion verabreicht werden.
Weniger schwere Fälle:
Die gesamte Dosis wird durch subkutane Injektion verabreicht.
Alle Arten:
25 bis 200 µg/kg Körpergewicht wiederholt bis zum Abklingen der klinischen Vergiftungszeichen.
Für Fleisch: 21 Tage.
Für Milch: 4 Tage.
Unter 25 °C kühl und trocken lagern und vor Licht schützen.